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   BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06   

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https://dejure.org/2006,17247
BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06 (https://dejure.org/2006,17247)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2006 - VIII E 8/06 (https://dejure.org/2006,17247)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - VIII E 8/06 (https://dejure.org/2006,17247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; EStG § 32c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74; GKG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Aussetzung des Verfahrens; Parallelverfahren vor BVerfG

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen Kostenrechnung mit Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 736
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.08.2003 - III B 105/02

    NZB: Übergehen von Sachanträgen

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06
    Die Anträge zählen zum Tatbestand (BFH-Beschluss vom 29. August 2003 III B 105/02, BFH/NV 2004, 178; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 108 Rz 3).

    Soweit sich die Erinnerungsführerin gegen eine unzutreffende Darstellung der Anträge im Tatbestand des ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteils wendet, hätte sie dies als Verfahrensrüge im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 178, unter II.1. der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 24.01.2006 - VIII B 37/05

    GewStG : etwaige Verfassungswidrigkeit, keine verfassungswidrige

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06
    Vor dem BVerfG seien die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 663/06 und 1 BvR 509/06 anhängig, die die Höhe des Streitwerts sowie die Kostenfestsetzung in Verfahren wegen des Halbteilungsgrundsatzes bei Gewerbesteuermessbeträgen zum Gegenstand hätten, da gegen den Beschluss des BFH vom 24. Januar 2005 VIII B 38/05 Verfassungsbeschwerde erhoben wurde (BVerfG 1 BvR 684/06), ebenso hinsichtlich des Parallelverfahrens VIII B 37/05 (BVerfG 1 BvR 685/06), werde das BVerfG auch über die Kostenentscheidung zu befinden haben.
  • BFH, 25.10.2005 - IX S 17/05

    Erinnerung; aufschiebende Wirkung

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06
    Da die Erinnerung als unbegründet zurückzuweisen ist, kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Erinnerung nicht mehr in Betracht (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 IX S 17/05, BFH/NV 2006, 342).
  • BFH, 24.07.2006 - VIII E 5/06

    Kostenrechnung im NZB-Verfahren; Erinnerung

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06
    Parallelverfahren vor dem BVerfG, die die Höhe des Streitwerts sowie die Kostenfestsetzung im Verfahren wegen des Halbteilungsgrundsatzes bei Gewerbesteuermessbeträgen zum Gegenstand haben, sind für den Kostenansatz nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht vorgreiflich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2006 VIII E 5/06, BFH/NV 2006, 2267; vom 14. Oktober 2005 IV E 1/05, BFH/NV 2006, 561).
  • BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05

    Kostenerinnerung wegen Verfassungsbeschwerde gegen Hauptsacheentscheidung - keine

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - VIII E 8/06
    Parallelverfahren vor dem BVerfG, die die Höhe des Streitwerts sowie die Kostenfestsetzung im Verfahren wegen des Halbteilungsgrundsatzes bei Gewerbesteuermessbeträgen zum Gegenstand haben, sind für den Kostenansatz nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht vorgreiflich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2006 VIII E 5/06, BFH/NV 2006, 2267; vom 14. Oktober 2005 IV E 1/05, BFH/NV 2006, 561).
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    Mit der Zurückweisung der Erinnerung erledigt sich der Antrag, nach § 66 Abs. 7 GKG die aufschiebende Wirkung der Erinnerung anzuordnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1997 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75; vom 7. Dezember 2006 VIII E 8/06, BFH/NV 2007, 736; vom 30. Juli 2007 II E 1/07, n.v.).
  • LSG Thüringen, 03.02.2015 - L 6 SF 1454/14

    Ausschluss von einstweiligem Rechtsschutz gegen einen bindend gewordenen

    Angesichts der unanfechtbaren Erinnerungsentscheidung ist für eine einstweilige Regelung kein Raum mehr (vgl. BFH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2012 - VIII E 8/06 und 25. Oktober 2005 - IX S 17/05; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Juli 2014 - L 15 SF 184/14 ER, alle nach juris).
  • BFH, 09.07.2012 - V E 6/11

    Auslegung formeller Anträge

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH richtet sich der Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens nach den gestellten Anträgen, wie sie sich aus dem finanzgerichtlichen Urteil ergeben (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2006 VIII E 8/06, BFH/NV 2007, 736).
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